Eine Anfrage wurde umgesetzt, die eine erweiterte Interpretation von Steuersätzen bei der Ausgabe für den BMD-Export erforderte. Dabei wurde berücksichtigt, dass bei innergemeinschaftlichen Lieferungen – insbesondere bei Eingangsrechnungen – die Steuerbetragssumme nicht ausgegeben werden soll, aber der Steuersatz dennoch korrekt als 20% angezeigt wird. Zusätzlich wurde sichergestellt, dass der Steuercode nicht mehr standardmäßig mit „1“ ausgefüllt wird, sondern entweder leer oder entsprechend der gewünschten Steuerart festgelegt werden kann. Die Anpassung berücksichtigt auch die Unterscheidung zwischen lokaler und ausländischer Umsatzsteuer, um die korrekte Darstellung bei grenzüberschreitenden Buchungen zu gewährleisten.
