Es wurde eine Validierung hinzugefügt, die sicherstellt, dass bei der Erstellung einer ZUGFeRD-Rechnung eine elektronische Adresse des Rechnungsempfängers hinterlegt ist. Wenn diese fehlt, wird eine verständliche Meldung angezeigt, die den Nutzer darauf hinweist, dass diese Angabe zwingend erforderlich ist. Dies dient der Erfüllung gesetzlicher Vorgaben und stellt die Korrektheit der erstellten Rechnungen sicher.
Anforderung
Eine Anfrage bezog sich auf die Konformität von E-Rechnungen mit den geltenden Vorgaben. Dabei wurde festgestellt, dass in einigen Rechnungen die elektronische Adresse des Empfängers fehlte. Diese Änderung adressiert genau diesen Punkt, um die Einhaltung der gesetzlichen Anforderungen zu gewährleisten und die Qualität der Rechnungen zu verbessern.
