Eine Anpassung wurde vorgenommen, um die Berechnung des Steuergrundbetrags für ZUGFeRD-Rechnungen zu verbessern. Bisher wurde dieser Wert aus dem Rechnungsbetrag abzüglich der Rabatte berechnet. Nun wird er direkt aus den Summe der Steuergrundbeträge der einzelnen Steuern ermittelt. Diese Änderung wurde notwendig, da beim Import der Rechnungen in die Buchhaltungssoftware Datev ungültige Rechnungen oder solche mit Auffälligkeiten angezeigt wurden. Es handelt sich um eine Anpassung, um die korrekte Erstellung von E-Rechnungen sicherzustellen und die Akzeptanz durch die Buchhaltungssoftware zu gewährleisten.
